VSG Hellwegbörde

Die Hellwegbörde von Unna bis Paderborn unterliegt seit 2004 aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für einzelne Vogelarten als zusammenhängendes, annähernd 500 qkm großes Schutzgebiet dem höchsten europäischen Naturschutz-Status nach der Vogelschutz-Richtlinie. Als Brutgebiet u.a. der hochgradig gefährdeten Arten Wiesenweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Wachtelkönig und Rastgebiet für zahlreiche wandernde Vogelarten wird sie als essentiell für den Erhalt der Bestände dieser Arten angesehen.

Europäischer Vogelschutz im ältesten Landschaftsraum des Kreises Unna

Die Kreise Unna und Paderborn begrenzen das VSG im Westen und im Osten. Unna hält wie auch Paderborn einen Flächenanteil von etwa 6 % am Schutzgebiet, der größte Teil der VSG-Fläche befindet sich damit im Kreis Soest. Im Kreis Unna ist das ganz überwiegend ackerbaulich genutzte VSG zwischen Fröndenberg und Unna auf der Ebene der Landschaftsplanung weitgehend als Landschaftsschutzgebiet verankert worden. Bereits seit Jahren werden hier Versuche unternommen, Maßnahmen zum Schutz der genannten Vogelarten bei der Landwirtschaft einzuwerben.

Bis 2015 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem aufwändigen Verfahren den Vogelschutz-Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde (VSG) erarbeitet, abgestimmt und fertig gestellt. Das Land reagierte damit auch auf ein Vertragsverletzungsverfahren, dass die EU gegen Deutschland und das Land NRW eingeleitet hat, weil die Verpflichtungen zum Erhalt der wertgebenden Arten nicht erfüllt gewesen seien. Insbesondere die typischen Vogelarten der Ackerbörde zeigen hier seit Jahren eine langfristig z. T. stark abnehmende Bestandstendenz.

Als Ergebnis einer breiten Abstimmung ist daraus der im Januar 2015 fertig gestellte VMP für das VSG Hellwegbörde entstanden, der inkl. Karten auf den Internetseiten des LANUV zum Abruf bereit steht.

Der VMP schlägt insbesondere Maßnahmenbündel für das Schutzgebiet vor, die geeignet erscheinen, die Bestände der wertgebenden Vogelarten zu sichern und einen Anstieg der Populationen auf einen guten Erhaltungszustand zu gewährleisten. Im Vordergrund steht die Anlage von Brachen, Schwarzbrachen und verschiedensten extensiv bewirtschafteten Gras- und Blühstreifen in Verbindung mit einer extensiveren Bewirtschaftung der Äcker. Dies soll dafür sorgen, dass sich wieder qualifizierte Nahrungs- und Bruträume für die Ackervogelwelt entwickeln können. Zudem ist der langfristige Erhalt und die Sicherung von Brut- und Schlafgehölzen, die Lebensraumverbesserung in den Feuchtgebieten, Schledden und Bachtälern sowie die Minderung prädationsbedingter Verluste beabsichtigt.

Im Kreis Unna sind insbesondere drei Prioritäre Maßnahmenräume (PMR) von besonderem Interesse, in denen auf 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Maßnahmen zur Verbesserung der Vogellebensräume umgesetzt werden sollen: Der Bereich der Ackerflur nördlich Wilhelmshöhe bei Fröndenberg-Strickherdicke, der Bereich der Ackerflur südlich des Hemmerder Schelks nordöstlich von Fröndenberg-Bausenhagen und das Hemmerder Ostfeld östlich von Unna-Hemmerde.

In den übrigen Bereichen des Vogelschutzgebiets im Kreis Unna sollen auf etwa 5 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen lebensraumverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Biologische Station Unna | Dortmund wirbt zusammen mit dem Kreis Unna – insbesondere in ihrem Arbeitsbereich Vertragsnaturschutz –  dafür, dass mit der Umsetzung der niedergeschriebenen Maßnahmen begonnen werden kann.

Nachfolgend die Daten des Natura 2000/Vogelschutz-Gebiets Hellwegbörde inklusive Verlinkung zu der offiziellen Natura 2000-Gebietsbeschreibung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW):

Kennung

DE-4415-401

Fläche (ha)

48378,58

Fläche (ha) innerhalb des Kreises Unna

3386,5

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