Vertrags­naturschutz Kreis Unna / Stadt Hamm

Über die „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW, einem Programm der 2. Säule der EU-Agrarpolitik, werden Flächennutzer für die naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung honoriert bzw. entschädigt. Damit soll vor allem dem Verlust der Biologischen Vielfalt im Agrarland in NRW entgegengewirkt werden.

Die Biologische Station Kreis Unna I Dortmund berät Landwirte und Landwirtinnen bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen im Kreis Unna  und der kreisfreien Stadt Hamm.

Wir stimmen uns hierbei eng mit den zuständigen Stellen beim Kreis Unna, der Landwirtschaftskammer NRW und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ab. Die Förderung erfolgt durch das Land NRW (53 %) und die EU (47 %).

Voraussetzungen / Eckpunkte
  • landwirtschaftl. Flächennutzer:innen mit Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer
  • Beratung durch die Biologische Station oder den Kreis Unna (UNB)
  • Laufzeit: 5 Jahre (01.01. bis 31.12.)
  • Antragstellung bis 30. Juni eines jeden Jahres
  • Bewilligungsbehörde: Kreis Unna
Förderfähige Flächen

Förderfähige Flächen sind naturschutzfachlich wertvolle oder entwicklungsfähige Grünlandflächen in Schutzgebieten (NSG, GB) oder Flächen, die innerhalb der mit dem Land abgestimmten Kulisse liegen (KULAP-Kulisse = Kulisse Kulturlandschaftsprogramm Kreis Unna) sowie Ackerflächen, die als naturschutzfachlich geeignet bewertet werden. Auch die Pflege von Obstwiesen kann gefördert werden.

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Weiterführende Infos

Beratung

Biologische Station Kreis Unna | Dortmund

Birgit Stephan     Tel. 02389 9809-52   mobil: 015678 216151   e-mail: stephan@bsundo.de

Kreis Unna – Untere Naturschutzbehörde

Marko Kneisz      Tel. 02303 27-2170    e-mail: marko.kneisz@kreis-unna.de

Andrea Gebauer  Tel. 02303 27-2169   e-mail: andrea.gebauer@kreis-unna.de

Aktuelles
GAP 2023-2027

Die Prämien wurden mit der neuen Agrarreform (GAP) ab 2023 im Mittel um ca. 15% angehoben.

Beratung

Fragen Sie gerne bei uns nach! Wir kommen zur Beratung zu Ihnen und schauen uns ihre Flächen an.

Kulturlandschafts-
programm (KULAP)

Im Rahmen des KULAP wurde für Grünlandflächen eine Kulisse festgelegt. Innerhalb dieser ist eine finanziellen Förderung der extensiven Nutzung möglich .

Extensive Ackernutzung

Förderung der Lebensräume für typische Feldvögel der offenen Agrarlandschaft wie Feldlerche, Rebhuhn, Rotmilan, Wachtel, Wachtelkönig

Förderung von Flächen für den Kiebitzschutz

Förderung von Fortpflanzungsstätten, Nahrungsangebot insb. für Insekten und Vögel, Feldhasen sowie zum Biotopverbund

Förderung von typischen und seltene Arten der Ackerwildkrautflora

Extensive
Grünland­nutzung

Entwicklung, Erhalt und Wiederherstellung von artenreichen Wiesen und Weiden (mesophiles Grünland, Feuchtwiesen, Magergrünland, Hochstaudenfluren)

Häufig gestellte Fragen

  • Grünlanflächen innerhalb der KULAP-Kulisse.
  • Ackerflächen mit naturschutzfachlicher Eignung.
  • Obstwiesen

Nicht förderfähig sind Ausgleichsflächen, Wald, Hausgärten, Parks oder Bauerwartungsland und Flächen, für die bereits Auflagen bestehen (u.a. Flächen, die laut Landschaftsplan mit Auflagen belegt sind).

Prinzipiell ist der Vertragsnaturschutz für alle Landwirte offen, die bereit sind, sich an die vereinbarten Naturschutzmaßnahmen zu halten und aktiv zur Förderung der biologischen Vielfalt beizutragen (Pächter und Eigentümer). Voraussetzung ist eine Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer.

Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Abschluss des Verpflichtungsjahres. Der Auszahlungsantrag stellen Sie jährlich bis zum 15. Mai online in ihrem Flächenverzeichnis. Die Auszahlung erfolgt über die Landwirtschaftskammer.

Die Bewilligungsbehörde für den Kreis Unna und die Stadt Hamm ist die Untere Naturschutzbehörde Kreis Unna (Kontakt siehe oben).

Die Vertragsnaturschutzprämien werden zusätzlich zur Flächenprämie gewährt.

Die Prämie der Ökoregelung 5 (ÖR5, artenreiche Grünlandflächen) wird bei entsprechender Voraussetzung zusätzlich ausgezahlt.

Eine Anrechnung der Konditionalität (4%-Brache) bei Ackerbrachen besteht nicht.

Hast du noch Fragen?