Über die „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW, einem Programm der 2. Säule der EU-Agrarpolitik, werden Flächennutzer für die naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung honoriert bzw. entschädigt. Damit soll vor allem dem Verlust der Biologischen Vielfalt im Agrarland in NRW entgegengewirkt werden.
Die Biologische Station Kreis Unna I Dortmund berät Landwirte und Landwirtinnen bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen im Kreis Unna und der kreisfreien Stadt Hamm.
Wir stimmen uns hierbei eng mit den zuständigen Stellen beim Kreis Unna, der Landwirtschaftskammer NRW und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ab. Die Förderung erfolgt durch das Land NRW (53 %) und die EU (47 %).
Förderfähige Flächen sind naturschutzfachlich wertvolle oder entwicklungsfähige Grünlandflächen in Schutzgebieten (NSG, GB) oder Flächen, die innerhalb der mit dem Land abgestimmten Kulisse liegen (KULAP-Kulisse = Kulisse Kulturlandschaftsprogramm Kreis Unna) sowie Ackerflächen, die als naturschutzfachlich geeignet bewertet werden. Auch die Pflege von Obstwiesen kann gefördert werden.
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Weiterführende Infos
Biologische Station Kreis Unna | Dortmund
Birgit Stephan Tel. 02389 9809-52 mobil: 015678 216151 e-mail: stephan@bsundo.de
Kreis Unna – Untere Naturschutzbehörde
Marko Kneisz Tel. 02303 27-2170 e-mail: marko.kneisz@kreis-unna.de
Andrea Gebauer Tel. 02303 27-2169 e-mail: andrea.gebauer@kreis-unna.de
Die Prämien wurden mit der neuen Agrarreform (GAP) ab 2023 im Mittel um ca. 15% angehoben.
Fragen Sie gerne bei uns nach! Wir kommen zur Beratung zu Ihnen und schauen uns ihre Flächen an.
Im Rahmen des KULAP wurde für Grünlandflächen eine Kulisse festgelegt. Innerhalb dieser ist eine finanziellen Förderung der extensiven Nutzung möglich .
Förderung der Lebensräume für typische Feldvögel der offenen Agrarlandschaft wie Feldlerche, Rebhuhn, Rotmilan, Wachtel, Wachtelkönig
Förderung von Flächen für den Kiebitzschutz
Förderung von Fortpflanzungsstätten, Nahrungsangebot insb. für Insekten und Vögel, Feldhasen sowie zum Biotopverbund
Förderung von typischen und seltene Arten der Ackerwildkrautflora
Nicht förderfähig sind Ausgleichsflächen, Wald, Hausgärten, Parks oder Bauerwartungsland und Flächen, für die bereits Auflagen bestehen (u.a. Flächen, die laut Landschaftsplan mit Auflagen belegt sind).
Prinzipiell ist der Vertragsnaturschutz für alle Landwirte offen, die bereit sind, sich an die vereinbarten Naturschutzmaßnahmen zu halten und aktiv zur Förderung der biologischen Vielfalt beizutragen (Pächter und Eigentümer). Voraussetzung ist eine Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer.
Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Abschluss des Verpflichtungsjahres. Der Auszahlungsantrag stellen Sie jährlich bis zum 15. Mai online in ihrem Flächenverzeichnis. Die Auszahlung erfolgt über die Landwirtschaftskammer.
Die Bewilligungsbehörde für den Kreis Unna und die Stadt Hamm ist die Untere Naturschutzbehörde Kreis Unna (Kontakt siehe oben).
Die Vertragsnaturschutzprämien werden zusätzlich zur Flächenprämie gewährt.
Die Prämie der Ökoregelung 5 (ÖR5, artenreiche Grünlandflächen) wird bei entsprechender Voraussetzung zusätzlich ausgezahlt.
Eine Anrechnung der Konditionalität (4%-Brache) bei Ackerbrachen besteht nicht.